Rentenbeziehende im Ausland
Die monatlichen Renten werden auch bei einem Wohnsitz im Ausland ausgerichtet. Die PVK ist in den meisten Fällen verpflichtet, die gesetzlich geforderte Quellensteuer von der Rente abzuziehen und der Steuerverwaltung abzuliefern. Bitte melden Sie sich deshalb umgehend, wenn Sie den Wohnsitz ins Ausland verlegen oder vom Ausland wieder in die Schweiz ziehen.