Teuerungszulage auf den Renten
Die bundesrechtlichen Vorschriften können Teuerungszulagen auf den Renten nur gewährt werden, wenn es die finanziellen Möglichkeiten der PVK zulassen. Dazu müssen freie Mittel zur Verfügung stehen. Da sich die PVK zurzeit in Unterdeckung befindet und keine Wertschwankungsreserve vorhanden ist, kann die Verwaltungskommission vorerst keine Rentenverbesserungen vornehmen. Die Verwaltungskommission prüft jährlich die Gewährung einer Rententeuerung.
Die PVK orientiert Sie mit dem Versand der Rentenausweise für die Steuererklärung und im Jahresbericht über den Beschluss der Verwaltungskommission.