Glossar

Begriffe aus der beruflichen Vorsorge

Altersguthaben

Das Altersguthaben ist die Summe der aufgezinsten Altersgutschriften nach BVG. Bei der PVK wird das Altersguthaben für jeden Vorsorgeplan in einer Schattenrechnung geführt.

Die PVK bezeichnet im Beitragsprimatplan die Summe der Sparbeiträge der/des versicherten Mitarbeitenden und des Arbeitgebenden inklusive Zinsen, die während der beruflich aktiven Zeit in der Pensionskasse im Hinblick auf die Pensionierung angespart werden ebenfalls als Altersguthaben.

Altersgutschriften

Järhliche Gutschrift der Beiträge, die in einem Beitragsprimatplan zur Bildung des Alterskapitals gutgeschrieben werden.

Alterskapital

Total des Kapitals, welches durch Altersgutschriften (Beiträge) sowie Einkaufsbeträge inklusive Zinsen angespart wurde. Im Beitragsprimat wird vom Alterskapital mit einem Umwandlungssatz die Rente berechnet.

Anlagekomitee

Das Anlagekomitee wird von der Verwaltungskommission für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt. Es besteht aus 6 Mitgliedern. Sie haben die Aufgabe, die strategischen Vorgaben zur Vermögensanlage der Verwaltungskommission umzusetzen, den Anlageerfolg zu überwachen und der Verwaltungskommission periodisch zu berichten.  

Anlagestrategie

Die Anlagestrategie wird durch die Verwaltungskommission festgelegt. Sie bestimmt wie viel des Anlagevermögens in welche Anlagekategorien investiert werden soll. Die Strategie basiert auf der Risikofähigkeit der Pensionskasse und der Risikobereitschaft der Verwaltungskommission. Aus der Soll-Anlagestruktur kann die künftige Ertrags-erwartung berechnet werden, die wiederum zur Bestimmung des technischen Zinssatzes dient. Um dem Portfoliomanager etwas Freiraum zu lassen in dem er eine Überperformance generieren kann und um eventuell auf eine kurzfristige schlechtere Entwicklung einzelner Märkte reagieren zu können, ergänzt man den strategischen Wert mit einer Bandbreite in der sich der Portfoliomanager bewegen darf. Diese Bandbreiten sollen weder über noch unterschritten werden.

Asset and Liability Management Studie

Die Studie stellt dar, wie hoch die zu erwartende Rendite der Vermögensanlagen basierend auf der Anlagestrategie liegt. Zusammen mit den Beiträgen muss der Vermögensertrag ausreichen, um die laufenden und künftigen Verpflichtungen zu bezahlen. Die Pensionskassen müssen die Anlagestrategie periodisch (ca. alle 3 bis 5 Jahre) überprüfen. Die PVK hat diese Studie letztmals im Frühjahr 2017 erstellen lassen.

Auffangeinrichtung

Die Auffangeinrichtung ist eine Vorsorgeeinrichtung. Sie versichert zwangsweise jene Arbeitgebenden, die ihrer Pflicht zum Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung nicht nachkommen. Ein freiwilliger Anschluss an die Auffangeinrichtung ist auch möglich. Ihr müssen zudem die Freizügigkeitsleistungen überwiesen werden, die nicht anderweitig überwiesen werden können. 

Ausgangsdeckungsgrad

Wählt eine öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung für die Ausfinanzierung die Teilkapitalisierung, muss sie einen Ausgangsdeckungsgrad festlegen, der anschliessend nicht mehr unterschritten werden darf.

Austrittsleistung

Die Austrittsleistung (oder auch Freizügigkeitsleistung) ist derjenige Betrag, der beim Austritt aus der Pensionskasse an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen wird. Im Beitragsprimat entspricht sie dem Altersguthaben. Im Leistungsprimat ist es der höchste Betrag aus dem Altersguthaben nach BVG, dem Mindestbetrag nach Artikel 17 FZG und dem Barwert der erworbenen Leistung Art. 16 FZG. Die Austrittsleistung wird auch zur Berechnung eines möglichen WEF-Vorbezugs herangezogen und muss im Scheidungsfall geteilt werden (erworbene Austrittsleistung während der Ehe).

Autonome Kasse

Autonom ist eine Vorsorgeeinrichtung, welche die Risiken Tod und Invalidität, wie die PVK,  aufgrund ihrer Grösse selbst und ohne Rückversicherung trägt.

Barwert

Geldbetrag, der dem heutigen Wert von künftigen Leistungen oder Beiträgen entspricht.

Beiträge

Die Beiträge dienen der Finanzierung der Leistungen. Die Beitragshöhe ist bei der PVK altersabhängig gestaffelt. Die Arbeitgeberinnen bezahlten im Plan PVK 2/3, die Arbeitnehmenden 1/3 der gesamten Beiträge. Im Plan A1/65 bezahlen die Arbeitgeberinnen 60 Prozent, die Arbeitnehmenden 40 Prozent der gesamten Beiträge. Die Beiträge werden in der Regel monatlich vom Lohn abgezogen, bzw. den Arbeitgeberinnen in Rechnung gestellt.

Beitragsjahre

Als Beitragsjahre zählt die Zeit, in der Beiträge an die PVK entrichtet wurden.

Beitragsprimat

Das Beitragsprimat ist ein Finanzierungssystem, das Leistungen auf Grund der einbezahlten Beiträge und den Zinsgutschriften ausrichtet. Das im Vorsorgefall vorhandene Altersguthaben wird mit einem Umwandlungssatz in eine Rente umgerechnet.

Beitragssatz

Bezeichnet die höhe des Beitrags in Prozenten des versicherten Lohnes oder des koordinierten Lohnes nach BVG.

Benchmark

Die Benchmark ist eine Referenzgrösse, an der die Performance (Erfolg) einer Vermögensanlage oder eines Portfolios gemessen wird. Als Benchmark dienen z.B. Aktien- oder Obligationen-Indizes, die eine Kennzahl bezüglich Kursentwicklung von Aktien oder Obligationen an der Börse darstellen.

Deckungsgrad

Der Deckungsgrad zeigt das Verhältnis zwischen dem vorhandenen Vorsorgevermögen und den eingegangenen Verpflichtungen gegenüber den Versicherten. Liegt der Deckungsgrad unter 100% liegt eine Unterdeckung vor. Liegt der Deckungsgrad über 100% hat die Vorsorgeeinrichtung Wertschwankungsreserven und evtl. sogar freie Mittel.

Deckungskapital

Die Summe der Verpflichtungen gegenüber den Versicherten bezeichnet man als Deckungskapital. Bei den Pensionskassen wird für die künftige Rente das Kapital angespart und soll vollständig geäuffnet werden im Gegensatz zum Umlageverfahren, bei dem die laufenden Renten durch die Beitragszahler finanziert werden. Für die eigene Rente wird jedoch nichts angespart (AHV). 

Erhaltung des Vorsorgeschutzes in anderer Form

Falls beim Austritt aus der Pensionskasse ohne Eintritt des Leistungsfalles noch keine neue Vorsorgeeinrichtung bekannt ist, wird die Austrittsleistung zur Erhaltung des Vorsorgeschutzes in anderer Form auf ein Sperrkonto bei einer Freizügigkeitseinrichtung oder eine Freizügigkeitspolice überwiesen. Tritt ein Vorsorgefall ein, während das Geld auf einem Freizügigkeitskonto liegt, entsteht kein Rentenanspruch. Es wird nur das vorhandene Kapital ausbezahlt.

Freizügigkeitsleistung

siehe Austrittsleistung

Koordinationsabzug

Die Vorsorgeleistungen der Pensionskassen werden mit den Leistungen aus der 1. Säule (AHV und IV) koordiniert. Deshalb wird normalerweise der Bruttolohn um den Betrag reduziert, welcher der aktuellen AHV-Rente entspricht. Bei der PVK entspricht der Abzug 30 Prozent des Bruttolohns, maximal 24‘885 Franken (im Jahr 2019) bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent. 

Koordinierter Lohn BVG

Der koordinierte Lohn entspricht dem Bruttolohn abzüglich Koordinationsabzug nach BVG. Er bildet die Basis für die Berechnung der Altersgutschriften nach BVG und somit zur Bestimmung des Alterskapitals nach BVG.

Performance

Kennzahl für den Erfolg einer Vermögensanlage oder eines Portfolios.

Quellensteuer

Bei ausländischen Staatsangehörigen werden die Steuern an der Quelle also direkt vom Lohn in Abzug gebracht. Dasselbe Prinzip gilt auch für Austrittsleistungen, die an ein Mitglied bar ausbezahlt werden. Die Vorsorgeeinrichtung zieht den geschuldeten Betrag direkt von der Austrittsleistung ab. Die Quellensteuer wird auch von Rentenleistungen abgezogen, wenn der Leistungsempfänger seinen Wohnsitz im Ausland hat. 

Risikoschwankungsfonds

Jede Vorsorgeeinrichtung führt auf Basis der Berechnungen des Pensionsversicherungsexperten einen Risikoschwankungsfonds zur Absicherung von extremen Schwankungen bei den Risiken Tod und Invalidität.

Rückstellung für Grundlagenwechsel

Bei der Erstellung der technischen Grundlagen stellt man seit Jahren eine stetige Zunahme der Lebenserwartung fest. Dies zwingt die Vorsorgeeinrichtungen zu jährlichen Rückstellungen von 0,5 Prozent der Deckungskapitalien. Durch diese Rückstellung kann bei der Umstellung auf neue Grundlagen vermieden werden, dass die Pensionskasse ungewollt in eine Unterdeckung fällt. 

Sicherheitsfonds

Der Sicherheitsfonds garantiert die Leistungen von Vorsorgeeinrichtungen bei deren Zahlungsunfähigkeit bis zu einem gesetzlich definierten Maximalanspruch. Er richtet zudem Leistungen an Kassen mit ungünstiger Altersstruktur des Versichertenbe-standes aus. Die Vorsorgeeinrichtungen bezahlen für diese Leistungen einen Promille-Satz auf den BVG-Altersguthaben, den ausbezahlten Freizügigkeitsleistungen und den laufenden Renten.

Technischer Zins

Die Vermögenserträge sind ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung in der beruflichen Vorsorge. Deshalb wird in Anlehung an die künftig zu erwartenden Vermögenserträge ein technischer Zinssatz festgelegt. Dieser dient zur Berechnung der notwendigen Deckungskapitalien und der Finanzierung der künftigen Rentenansprüche.

Technische Grundlagen

Die technischen Grundlagen basieren auf biometrischen Grundlagen. Darunter versteht man z.B. die Wahrscheinlichkeit zu sterben, invalid zu werden oder verheiratet zu sein. Die Daten werden aus Statistiken über grosse Versicherungsbestände gewonnen und über mehrere Jahre ausgewertet. Diese in Barwerttabellen zusammengestellten Werte nennt man technische Grundlagen. Die PVK verwendet seit 2019 die Tabellen BVG 2015.

Teilautonome Kasse

Eine teilautonome Vorsorgeeinrichtung ist nicht in der Lage, ihre Risiken, insbesondere bei Tod und Invalidität selbst zu tragen. Sie überträgt diese einer Rückversicherung (Stopp-loss-Versicherung).

Teilkapitalisierung

Ausfinanzierungssystem für öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen, bei dem innerhalb von 40 Jahren ein Deckungsgrad von mindestens 80 Prozent erreicht werden muss.

Todesfallkapital

Entsteht im Todesfall kein Leistungsanspruch (Ehegattenrente oder Waisenrente), haben weitere Angehörige Anspruch auf ein Todesfallkapital gemäss Artikel 44 ff PVV.

Überbrückungsrente

Im Vorsorgeplan PVK liegt das offizielle Rücktrittsalter bei 63 Jahren. Die Versicherten können bis zum Erreichen des AHV-Alters eine AHV-Überbrückungsrente beziehen. Die Hälfte der Über-brückungsrente ist kollektiv vorfinanziert. Die zweite Hälfte wird durch den Versicherten mit einer lebenslänglichen Rentenkürzung nachfinanziert.

Im Vorsorgeplan A1/65 liegt das Rücktrittsalter bei 65 Jahren und fällt mit dem AHV-Rücktrittsalter zusammen. Deshalb ist in diesem Vorsorgeplan keine vorfinanzierte AHV-Überbrückungsrente vorgesehen. 

Umwandlungssatz

Der Umwandlungssatz bestimmt im Beitragsprimat die Rentenhöhe. Das vorhandene Alterskapital wird mit dem Umwandlungssatz multipliziert. Für die Bestimmung des Umwandlungssatzes fliessen die durchschnittliche Lebenserwartung und der technische Zinssatz ein. Bei zunehmender Lebenserwartung muss dasselbe Kapital auf eine längere Bezugsdauer verteilt werden. Somit sinkt der Umwandlungssatz. Bei Senkung des technischen Zinssatzes wird künftig auf dem verbleibenden Rentendeckungskapital weniger Vermögensertrag erwartet. Dadurch muss der Umwandlungssatz gesenkt werden.

Verpfändung

Anstelle eines Vorbezugs WEF kann die vorhandene Austrittsleistung auch verpfändet werden. Solange keine Pfandverwertung erfolgt, bleiben die bisherigen Renten-ansprüche unverändert bestehen.

Versicherter Lohn

Bruttojahreslohn abzüglich Koordinationsabzug nach den Bestimmungen der PVK. Der versicherte Lohn ist die Basis für die Berechnung der Sparbeiträge und der Invalidenrente. Der versicherte Lohn ist nicht zu verwechseln mit dem koordinierten Lohn BVG, weil die Koordinationsabzug für die Berechnung des versicherten Lohnes mit dem Beschäftigungsgrad multipliziert wird, während der Koordinationsabzug nach BVG immer vollumfänglich abgezogen wird. 

Verwaltungskommission

Die Verwaltungskommission ist das oberste Organ der PVK. Sie ist paritätisch zusammengesetzt mit 6 Arbeitnehmenden- und 6 Arbeitgebendenvertreterinnen und -vertreter. Die Mitglieder sind jeweils für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt. Das Präsidium wechselt alle 2 Jahre von der Arbeitgebervertretung zu einer Arbeitnehmervertretung und umgekehrt. Die Verwaltungskommission nimmt die Aufgaben nach Art. 51a BVG wahr und erlässt die Verordnungen gem. Artikel 3 des Personalvorsorgereglements und bestimmt insbesondere die Höhe der Leistungen.

Vollkapitalisierung

Ausfinanzierungssystem für öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen, bei dem innerhalb von 10 Jahren ein Deckungsgrad von 100 Prozent erreicht werden muss.

Vorbezug WEF

Im Rahmen der Wohneigentumsförderung können angesparte Gelder bei der Pensionskasse für den Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum eingesetzt werden. Die Höhe des Vorbezugs ist auf die Austrittsleistung im Alter 50 beschränkt. Der minimale Vorbezug beträgt 20‘000 Franken. Ein Vorbezug bewirkt immer eine Leistungskürzung auf den künftigen Leistungsansprüchen.

Vorsorgekapital

Das Vorsorgekapital entspricht den Verpflichtungen gegenüber den Rentenbeziehenden. Es wird auf Grund der versicherungstechnischen Grundlagen berechnet. Dazu zählen z.B. Wahrscheinlichkeiten zu sterben, bei Tod verheiratet zu sein oder im Zeitpunkt des Vorsorgefalls Kinder zu haben. Der technische Zins ist ebenfalls ein wichtiger Parameter. (s. auch Deckungskapital)

Wertschwankungsreserve

Reserve, um die Kursschwankungen der Anlagemärkte auffangen zu können. Die Wert-schwankungsreserve wird auf Basis der Anlagestrategie festgelegt. Jede Anlagekategorie hat ein berechenbares Risiko. Die Risiken einzelner Kategorien können sich gegenseitig auch reduzieren, wenn sich die Anlagemärkte jeweils gegenläufig verhalten. Unter Berücksichtigung eines Sicherheitsniveaus wird in der Regel mit 2 Standardabweichungen gerechnet. Die Höhe der Wertschwankungs-reserve bei der PVK ist in der Anlageverordnung festgelegt und beträgt mit einer Sicherheit von 95 Prozent über 3 Jahre einen Wert von 17.8 Prozent. 

Zieldeckungsgrad

Wählt eine öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtung das Ausfinanzierungssystem der Teilkapitalisierung, muss sie auch einen Zieldeckungsgrad festlegen, der nach 40 Jahren erreicht werden muss.

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