Nachhaltigkeit
Die PVK hat den gesetzlichen Auftrag, die Vermögensanlagen im Interesse der Versicherten zu verwalten und im Sinne des Vorsorgezwecks auf die Ziele Sicherheit und Ertrag auszurichten (Art. 71 BVG, Art. 50 und 51 BVV2). Gleichzeitig ist es der PVK wichtig, das Vermögen ihrer Versicherten nachhaltig zu investieren. Sie richtet ihr Handeln nach sozialen, ökologischen und ethischen Kriterien der Nachhaltigkeit aus (Art. 2 Abs. 4 PVR).
Die PVK stützt sich auf folgende Grundsätze der nachhaltigen Vermögensanlage (Art. 5 bis 7 AVO):
- Die PVK wirkt darauf hin, dass sich die Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, im Bereich der guten Unternehmensführung sowie des Sozial- und Umweltverhaltens weiterentwickeln und die von der Schweiz ratifizierten internationalen Abkommen und Sanktionen einhalten.
- Die PVK unterstützt die zehn Prinzipien des UN Global Compact, welche Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte, zur Einhaltung der Arbeitsnormen, zum Schutz der Umwelt und zur Korruptionsbekämpfung auffordern.
Was macht die PVK konkret:
- Sie nimmt ihre Stimmrechte an Generalversammlungen bei schweizerischen Aktiengesellschaften wahr und stützt sich dabei auf die Empfehlungen der Stiftung Ethos. Die Prinzipien und das Stimmverhalten sind unter www.pvkbern.ch/downloads/stimmverhalten einsehbar.
- Die PVK ist Mitglied des Ethos Engagement Pool Schweiz, dem rund 180 Pensionskassen angeschlossen sind. Der Engagement Pool führt den aktiven dauerhaften Dialog mit 150 grössten börsenkotierten schweizerischen Unternehmen mit dem Ziel, sie auf Good Governance zu verpflichten und sie für Umwelt- und Sozialverantwortung zu sensibilisieren.
- Seit 1. Januar 2020 ist die PVK auch Mitglied des Ethos Engagement Pool International, dem sich rund 110 Pensionskassen angeschlossen haben. Dieser Pool führt den aktiven Dialog mit den grossen internationalen Unternehmen.
- Die PVK führt regelmässig Analysen der Vermögensanlagen bezüglich potenzieller Verstösse von Unternehmen gegen in der Schweiz demokratisch legitimierte Prinzipien durch. Dies auf Grundlage der sogenannten ESG-Kriterien (Environment-Umwelt, Social für Soziales, Governance für Unternehmensführung). Die PVK arbeitet dazu mit spezialisierten Anbietenden zusammen, die aufgrund der Analyse Empfehlungen abgeben.
- Sie prüft und vollzieht den Ausschluss von Unternehmen, welche die Nachhaltigkeitsprinzipien wiederholt und in grober Weise verletzen und bei denen kaum Aussicht auf Verhaltensänderung besteht.
- Die PVK hat alle Beteiligungen an Unternehmen ausgeschlossen, die geächtete Waffen (Atomwaffen, Streumunition und Antipersonenminen) herstellen.
Die PVK hat zudem eine ESG-Strategie Finanzanlagen verabschiedet. Die Zusammenfassung der ESG-Strategie finden Sie hier.
Die Berichterstattung zum Thema Nachhaltigkeit finden Sie im Geschäftsbericht.