Verwaltungskommission

Die Verwaltungskommission ist paritätisch zusammengesetzt und besteht aus insgesamt 12 Mitgliedern; 6 Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und 6 Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeberinnen.  

Die angeschlossenen Organisationen haben zusammen Anspruch auf je 2 Mitglieder der Vertretung der Arbeitnehmenden und der Vertretung der Arbeitgeberinnen.

Die Wahl der Vertretung der Arbeitgeberinnen der Stadt Bern erfolgt durch den Gemeinderat. Die angeschlossenen Organisationen delegieren ihre Vertretungen direkt.

Für die Wahl der Vertretung der Arbeitnehmenden hat die Verwaltungskommission eine Verordnung über die  Wahl der Arbeitnehmendenvertretung in die Verwaltungskommission der PVK (Vertretungsverordnung; PVANV) erlassen.

Den Vorsitz führt abwechslungsweise für jeweils 2 Jahre die Arbeitnehmenden- und Arbeitgebendenseite. Laufende Amtsdauer: 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028.

Arbeitnehmendenvertreterinnen und -vertreter

 
Präsident


Berger Michel, Regional-Sekretär VPOD

Mitglieder

Bechtiger Bernadette, Bereichsleiterin Erbschaftsamt / SUE

 

Haldemann Ralf, techn. Fachangestellter / TVS

 

Schwab Lukas, stv. Leiter Informationsdienst der Stadt Bern / PRD

 

Wohlhauser Rina, Co-Sektionsleiterin Support, Asylsozialdienst / BSS

 

Zbinden Marcel, Logistiker / ewb

Arbeitgebendenvertreterinnen und -vertreter

Mitglieder  

Mettler Melanie, Direktorin FPI

 

Bühler Zbinden Cornelia, Leiterin HR / ewb

 

Früh Christine, Stadtgeometerin / TVS 

 

Meyer Barbara, Leiterin Personal / BERNMOBIL

 

Miescher Anouk, stv. Generalsekretärin / SUE

 

Wenger Meret, Stv. Generalsekretärin / FPI

Aufgaben und Kompetenzen

Die Verwaltungskommission ist für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben zuständig. Sie bestimmt die strategischen Grundsätze und Ziele. Sie regelt die Organisation der PVK, ist für das finanzielle Gleichgewicht des Leistungsplanes zuständig und überwacht die Geschäftsführung. Für die Umsetzung der Bestimmungen zu den Vermögensanlagen und der Anlagestrategie beauftragte die Verwaltungskommission das Anlagekomitee. Die Verwaltungskommission wählt die Mitglieder des Anlagekomitees und überwacht den Anlageprozess laufend. Die Aufgaben sind in der Personalvorsorge-Organisationsverordnung (PVOV) beschrieben.

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