Anlagekomitee
Das Anlagekomitee ist ein Fachgremium und besteht aus mindestens 6 Mitgliedern. Mindestens ein Mitglied muss gleichzeitig der Verwaltungskommission angehören und mindestens die Hälfte der Mitglieder des Anlagekomitees müssen auch bei der PVK versichert sein. Die Amtszeit beträgt 4 Jahre, aktuell vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2024.
Präsident |
Schad Jürg, Geschäftsführer PVK |
Mitglieder |
Bechtiger Bernadette, Bereichsleiterin Erbschaftsamt SUE |
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Bussmann Kristina, Leiterin Immobilien Stadt Bern Wirth-Meyer Sandra, Direktionsadjunktin SUE |
Aufgaben und Kompetenzen
Das Anlagekomitee ist für den Vollzug der Anlagestrategie und Anlagepolitik der Verwaltungskommission zuständig. Es entscheidet über die einzelnen Anlagen in Immobilien und Hypotheken sowie über indirekte Anlagen (z.B. Fonds oder Anlagestiftungen) und die Vergabe von Vermögensverwaltungsmandaten im Rahmen der Vorgaben der Richtlinien für die Vermögensbewirtschaftung. Es berichtet der Verwaltungskommission quartalsweise über die Anlagetätigkeit. Zudem werden die Beschlüsse des Anlagekomitees protokolliert und der Verwaltungskommission zur Kenntnis gebracht.
Das Anlagekomitee ist zudem zuständig für die Ausübung der Stimmrechte bei den Generalversammlungen gemäss Artikel 49a Absatz 2 BVV2 und der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV).