Mitteilungspflicht

Nach Ihrer Pensionierung sind wir darauf angewiesen, dass Sie oder Ihre Angehörigen uns folgende Mutationen rechtzeitig melden:

- Adressänderungen
- Zivilstandsänderungen
- Änderungen der Zahlungsverbindung
- Änderungen in der Ausbildung bei über 18-jährligen Kindern
- Todesfall

Mit Ihrer umgehenden Meldung helfen Sie mit, dass die PVK die notwendigen Mutationen rasch vollziehen kann und dadurch unangenehme Rentenrückforderungen und -nachzahlungen verhindert werden. Das Merkblatt finden Sie hier.

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Läuft Ihre Hypothek aus?

Bei uns können Sie Hypotheken abschliessen!
Melden Sie sich bei:

031 321 65 85
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Interview MAZ mit Roger Kautz

Wie kauft man ein Haus?

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Sie finden uns:
Personalvorsorge-
kasse der Stadt Bern
Laupenstrasse 10
3008 Bern

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