Mitteilungspflicht
Nach Ihrer Pensionierung sind wir darauf angewiesen, dass Sie oder Ihre Angehörigen uns folgende Mutationen rechtzeitig melden:
- Adressänderungen
- Zivilstandsänderungen
- Änderungen der Zahlungsverbindung
- Änderungen in der Ausbildung bei über 18-jährligen Kindern
- Todesfall
Mit Ihrer umgehenden Meldung helfen Sie mit, dass die PVK die notwendigen Mutationen rasch vollziehen kann und dadurch unangenehme Rentenrückforderungen und -nachzahlungen verhindert werden. Das Merkblatt finden Sie hier.