Beiträge
Risikobeitrag
Der Risikobeitrag wird für die Finanzierung der Invaliden- und Hinterlassenenleistungen verwendet. Er beträgt 3,32% des versicherten Lohns. (Anhang 3 Ziffer 8 zur PVV).
Sparbeitrag
Die Höhe der Sparbeiträge ist altersabhängig abgestuft. Die Beitragssätze in Prozent des versicherten Lohns richten sich nach Anhang 3 Ziffer 8 des Anhangs zur PVV. Versicherte Mitarbeitende, welche die Sparplanvariante Minus gewählt haben, bezahlen 2% tiefere Sparbeiträge und versicherte Mitarbeitende, welche die Sparplanvariante Plus gewählt haben, bezahlen 2% höhere Sparbeiträge.
Die Arbeitgeberin bezahlt unabhängig der Sparplanwahl der versicherten Mitarbeitenden immer gleich hohe Beiträge. Die Sparbeiträge werden vollumfänglich auf dem Altersguthaben der versicherten Mitarbeitenden gutgeschrieben.